20.11.2020
Liebe Christbaumkundinnen- und Kunden
Auf dem ganzen Betriebsgelände gilt eine Maskenpflicht. Wir bitten Sie, dass Sie sich zu Ihrem und zu unserem Schutz an diese neuen Vorgaben halten. Auf das traditionelle Bühlmann's Christbaumkafi muss nicht verzichtet werden. NEU gibt es dies in unserem grossen Christbaumkafi-Schopf (am Wochenende) mit genügend Abstand.
Vermeiden Sie Schlange stehen - nutzen Sie auch die Öffnungszeiten unter der Woche. Wenn viele Personen auf einmal auf dem Areal sind, oder auch beim Bäume einpacken, bitten wir Sie den 1.5m Abstand einzuhalten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir freuen, Sie auch in diesen besonderen Zeiten bei uns begrüssen zu dürfen. Familie Bühlmann mit Team
20.11.2020
WICHTIGE INFORMATIONEN COVID-19
Schutzmassnahmen
Bei Bühlmann’s Weihnachtsbäume hat der Gesundheitsschutz der anwesenden Personen höchste Priorität. Die Weisungen des BAG und der Kantone sind strikt einzuhalten. Abweichungen sind nur dann tolerierbar, wenn durch eine Massnahme ein erhöhter Schutz der Beteiligten entsteht.
Verkauf Weihnachtsbäume und Zubehör
Wir sorgen für die Einhaltung der aktuellen Abstandsregel von 1.5 Metern. Die Kundengruppen sind auf höchstens 50 Person begrenzt und halten die Abstandsregeln von 1.5 Meter sowie die Schutzmaskenpflicht strikt ein. Die wartenden Gäste halten permanent den Mindestabstand von 1.5 Meter zu anderen Kunden. Es werden entsprechende Hinweisschilder und Markierungen abgebracht.
Unsere Bitte an Sie: Achten Sie bitte auch im Sinne Ihrer Eigenverantwortung auf die Einhaltung der Abstandsregel und halten Sie sich überall auf unserem Areal bzw. Verkaufsfläche an die Maskentragpflicht.
Verpflegung
Sämtliche Vorkehrungen zur Einhaltung alle Sicherheitsmassnahmen und Abstandsregeln wurden auch für die Verpflegung getroffen.
Hygienemassnahmen
Es steht Ihnen ausreichend Hände-Desinfektionsmittel vor Ort zur Verfügung. Die Gegenstände und Oberflächen bei unserer Verkaufsstelle werden regelmässig gereinigt bzw. desinfiziert (Tische, Stühle, Türgriffe usw.). Räumlichkeiten werden regelmässig (alle 40 Min.) gut durchgelüftet.
Weiterhin wichtig:
· Maskentragpflicht auf dem gesamten Verkaufs-Areal
· Abstand konsequent einhalten
· Hände gründlich waschen mit Wasser und Seife oder desinfizieren
· Händeschütteln, Umarmungen, Fäustchen- u. Ellbogenbegrüssungen sind untersagt
· In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen
· Bei Symptomen zu Hause bleiben
Maskenpflicht bei Bühlmann’s Weihnachtsbäume:
Auf dem Areal der Verkaufsstelle besteht eine Maskentragpflicht. Tragen Sie die Schutzmaske, wenn Sie sich auf dem Areal von Bühlmann’s Weihnachtsbäume bewegen. Bei Einnahmen von Speisen und Getränken darf die Schutzmaske abgelegt werden muss aber die Abstandsregel von 1.5 Meter eingehalten werden. Speisen und Getränke dürfen nur sitzend in 4-er Gruppe konsumiert werden. Die Kontaktdaten sind bitte bei den Tischen auszufüllen.
Krankheit und Schutz von besonders gefährdeten Personen
Wir bitten Sie um Verständnis, dass Kunden, die einzelne COVID-19-Symptome nach Empfehlung des BAG (wie trockener Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Fieber, etc.) zeigen oder im Kontakt mit infizierten Personen waren, von dieser Verkaufsstelle fernbleiben. Kunden, die nachweislich vom COVID-19-Virus betroffen waren, dürfen erst zwei Wochen nach überstandener Krankheit unter die Öffentlichkeit.
Weitere Fragen und Informationen
Für Fragen vor Ort stehen Ihnen jederzeit unsere Mitarbeitenden zur Verfügung. Diese wurden über alle Vorkehrungen und Massnahmen informiert und instruiert.
Weitere Informationen zu Schutzkonzept COVID-19 und den Massnahmen bei Bühlmann’s Weihnachtsbäume finden Sie auf unserer Homepage www.buehlmanns-weihnachtsbaeume.ch .